Ab dem 12.08.2026 tritt die neue EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft und führt umfassende Veränderungen für alle ein, die Verpackungen herstellen, nutzen oder in Verkehr bringen. Wir bei packit! setzen uns umfassend mit den Vorgaben auseinander, verfolgen die aktuellen Entwicklungen aufmerksam und sind bestens darauf vorbereitet:
- Zeitplan: Inkraft seit Februar 2025, einige Punkte verbindlich ab August 2026, dann schrittweise Erweiterung
- Recycling: Die PPWR sieht Wellpappeverpackungen als Benchmark für recyclingfähige Verpackungen, wichtig bleiben Monomaterial, Kennzeichnung und weitere Optimierung
- Stoffbeschränkungen: Klare Grenzwerte für Schadstoffe (z. B. Schwermetalle, PFAS)
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Neue Registrierungs-, Nachweis- und Kostenpflichten führen zu erweiterten Dokumentationen
- Rollenverständnis: Hersteller, Lieferant, Importeur oder Händler – Pflichten hängen von der Rolle ab
Schon jetzt lassen sich Verpackungen optimieren, Monomaterialkonzepte umsetzen und Dokumentationen vorbereiten.
Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der derzeit bekannten Inhalte der PPWR und unterstützen Sie mit praxisorientierter und vorausschauender Beratung.
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.